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Ankauf von Gold
Infos zu Ankauf von Gold
Unter Ankauf von Gold versteht man den Ankauf von Gold in Barren oder Münzen oder Goldhaltigen Gegenstände, wie zum Beispiel: Altgold, Schmuck, Zahngold usw. Der Wert des Goldes richtet sich nach dem Feingehalt des Goldes. Den Goldgehalt erkennen Sie an dem Stempel:
- Gold mit einem Stempel von 999 (24 Karat Gold) einen Feingoldgehalt von 99,9 %
- Gold mit einem Stempel von 750 (18 Karat Gold) einen Feingoldgehalt von 75 %
- Gold mit einem Stempel von 585 (14 Karat Gold) einen Feingoldgehalt von 58,5 %
- Gold mit einem Stempel von 333 (8 Karat Gold) einen Feingoldgehalt von 33,3 %
Wo Ankauf von Gold ?
Will man zum Beispiel den Feingoldgehalt einer Halskette mit 750er-Goldlegierung (das sind 18 Karat) und das Gesamtgewicht ist 100 Gramm. (auch mit einer Küchenwaage zu errechnen) Der Feingoldgehalt in der Legierung ist 75 %, also 75 % von 100 Gramm = 75 Gramm. Das heißt diese Halskette enthält 75 Gramm Feingold, ist also somit reinen Gold.Es gibt der Zeit verschiedene Möglichkeiten Gold zu verkaufen. Zum einen gibt es den Ankauf von Gold per Post und zum anderen gibt es diverse Goldankaufstellen in jeder Stadt. Zu diesen zählen unter anderem Juweliere, Leihhäuser oder An und Verkaufsläden. An diesen Läden ist dann meist ein Schild zu finden mit der Aufschrift Ankauf von Gold oder Altgold. Zu den bekanntesten Ankauf von Gold Stellen per Post zählen zum Beispiel goldankauf123 Wenn Sie sich für einen Ankauf von Gold per Post entscheiden, bekommen Sie einen Briefumschlag zugeschickt und müssen dann, nach Erhalt des Umschlages ihr Gold hineinlegen und wieder zurück schicken.
Ankauf von Gold Vorgehensweise
Die Mitarbeiter schätzen dann den Feingehalt ihres Goldes und nennen Ihnen den Preis. Sollten Sie mit dem Preis einverstanden sein, wird Ihnen der Betrag sofort auf ihr Konto überwiesen. Sollten Sie mit den Betrag nicht einverstanden sein, wird Ihnen Ihr Gold ohne Aufpreis sofort zurück geschickt. Genauso läuft der Ankauf von Gold auch beim Juwelier oder An – und Verkauf ab, nur das Ihnen dort der Wert sofort genannt wird.Beim Ankauf von Gold gibt es in Deutschland zahlreiche Bestimmungen und Gesetze. Diese sind nachzulesen unter § 38 GewO, § 147a GewO, 148b GewO und § 56 GewO.Sollten Sie sich für einen Ankauf von Gold entscheiden, vergessen Sie bitte nie einen Kaufvertrag zu machen. Dieser sollte folgende Daten immer beinhalten:
- Name und Adresse des An- und Verkäufer
- Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände
- Ankaufspreis
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